„spezielle“ Vorlieben- eine Frage der Dosis?

Von der Gesellschaft als „ungewöhnlich“ bezeichnete Sexualpraktiken können das Sexleben durchaus bereichern und neuen Schwung in die Partnerschaft bringen. Spielerisch werden sie in sexuellen Begegnungen eingesetzt, ohne auf sie angewiesen zu sein.

Ein ausgeprägter Fetisch jedoch bedeutet häufig eine Limitierung. Wenn der Sex „nur noch genau so“ ablaufen kann/muss, wird das manchmal vom Partner als belastend erlebt. In einigen Fällen können auch strafrechtlich relevante Situationen entstehen.

In der Sexualtherapie kann eine Erweiterung der Wahrnehmung und des sexuellen Systems bewirkt werden.

Fetischismus

Von Fetischismen spricht man, wenn sexuelle Erregung über z.B.: Halten, Reiben, Riechen an bestimmten Objekten, oder das Tragen der Unterwäsche einer anderen Person, oder über bestimmte Materialien (Latex, Lack, Leder, um die häufigsten zu nennen) usw. hervorgerufen werden kann. Auf andere Weise ist kaum sexuelle Stimulation möglich, was eine große Einschränkung bedeutet und so zu einem Leidensdruck führen kann. Auch hier kann eine Therapie die Wahrnehmung und das sexuelle System erweitern.

Szenarien von Unterwerfung und Dominanz

Spätestens seit den Romanen von E.L. James ist diese Spielart in aller Munde. Und dennoch ist sie nicht Jedermanns/Fraus Sache. Und das ist auch schon der Punkt, an dem sich kleine und größere Schwierigkeiten einstellen können. Wenn beispielsweise ein Partner diese Spielart mag und der andere nicht, oder aber auch, wenn die Praktiken zu extrem werden und eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, oder die Vorliebe zur Limitierung wird.

Voyeurismus

Die Lust am Betrachten des Sexualpartners oder auch sexueller Handlungen von Personen, die damit einverstanden sind, ist noch kein Voyeurismus im eigentlichen Sinn. Erst wenn das Einverständnis fehlt und die sexuelle Erregung nur mehr durch das heimliche Beobachten hervorgerufen werden kann, wird es schwierig.

Exhibitionismus

Auch beim Exhibitionismus gilt: Freude daran zu haben, sich in einer sexuellen Begegnung nackt und/oder erregt zu zeigen, ist bereichernd für diese Begegnung.

Wird es „zwanghaft“ und findet nicht im gegenseitigen Einverständnis statt, so wird die Neigung zum Problem.

In Österreich ist Exhibitionismus eine strafbare Handlung, derer sich nur Männer schuldig machen können. Exhibitionismus einer Frau fällt unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Sich nackt oder bei einer sexuellen Handlung anderen zu präsentieren hat sexologisch betrachtet Ursachen, die veränderbar sind.

Wann ist eine Sexualtherapie anzuraten?

In den genannten Bereichen gibt es dann Handlungsbedarf, wenn Sie sich durch Ihre oder die Vorlieben Ihres Partners/Ihrer Partnerin eingeschränkt oder überfordert fühlen.

Auch, wenn Sie Sorge haben, dass Sie durch Ihre bevorzugten Praktiken mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist eine Sexualtherapie sehr sinnvoll.

In 2-3 ausführlichen Gesprächen schauen wir uns gemeinsam an, welchen Zweck die speziellen Vorlieben in Ihrer Sexualität haben und welche Wahrnehmungen Sie haben.

Im weiteren Verlauf entwickeln wir ein Therapieziel, das mit speziell auf Sie zugeschnittenen Körper- und Wahrnehmungsübungen erreicht werden kann und so Ihre sexuellen Kompetenzen erweitert.